Ausschreibung GochNESS-TRIathlon 2018

Ausschreibung GochNESS-TRIathlon 2018

Januar 21, 2018 Triathlon 0

A. Allgemeines 

  • Veranstalter: TV Goch 1883 e. V.
  • Termin: 26. August 2018
  • Austragungsort: Freizeitbad GochNess, Kranenburger Str. 20, 47574 Goch
  • Genehmigungsnummer: wird noch zugeteilt
  • Kontakt: meldewesen@tvgoch.de
  • Organisationsleitung: Andreas Lötz und Jochen Janssen
  • Wettkampfordnung: Sportordnung der DTU
  • Schiedsgericht: je ein Verbands-, Kampfrichter- und Veranstaltervertreter
  • Medizinische Versorgung: MHD und ärztliche Versorgung

B. Distanzen und Wertungen 

Schwimmen im Hallenbad

  • Schüler und Schülerinnen C (Jg. 2009/2010)

100 m Schwimmen - 2,5 km Radfahren - 400 m Laufen

  • Schüler und Schülerinnen B (Jg. 2007/2008)

200 m Schwimmen - 5,0 km Radfahren - 1000 m Laufen

Schwimmen im See

  • Schnupperdistanz Schüler und Schülerinnen A (Jg. 2005/2006) sowie männliche und weibliche Jugend A (Jg. 2001/2002) und B (Jg. 2003/2004)

200 m Schwimmen - 10 km Radfahren - 2,5 km Laufen

  • DTU Triathlon-Jugendcup männliche und weibliche Jugend B(Jg. 2003/2004)

400 m Schwimmen - 10 km Radfahren - 2,5 km Laufen

  • DTU Triathlon-Jugendcup männliche und weibliche Jugend A (Jg. 2001/2002)

750 m Schwimmen - 20 km Radfahren - 5,0 km Laufen

  • männliche und weibliche Jugend A (Jg. 2001/2002) Männer und Frauen Hauptklasse (Jg. 1979 - 2000), M40 und W40 (Jg. 1969 - 1978),  M50 und W50 (Jg. 1959 - 1968) sowie M60 und W60 (Jg. 1900 - 1958)

Jedermann-Distanz 500 m Schwimmen - 20 km Radfahren - 5,0 km Laufen

Ein Start im DTU Triathlon-Jugendcup ist nur für Athleten möglich, die einen gültigen DTU-Startpass besitzen. Die Meldung hierzu erfolgt direkt über den jeweiligen Landesverband.

Für Starter der Jahrgänge 2001 bis 2004, die nicht im DTU Triathlon-Jugendcup starten, steht die Schnupperdistanz zur Verfügung.

Für Starter der Jahrgänge 2001 und 2002 besteht ebenfalls die Möglichkeit über die Jedermann-Distanz zu starten.

Staffel

  • Dreierteams in den Klassen Männer-Teams, Frauen-Teams und Mixed-Teams (mindestens eine weibliche Starterin und ein männlicher Starter)

500 m Schwimmen - 20 km Radfahren - 5,0 km Laufen

C. Startgebühren

  • Schüler B und C (Jg. 2007 und jünger)

7,50 Euro zzgl. 1,00 Euro Leihgebühr, wenn kein eigener ChampionChip vorhanden ist

  • Schüler A und Jugendliche (Jg. 2001 - 2006)

12,50 Euro zzgl. 1,00 Euro Leihgebühr, wenn kein eigener ChampionChip vorhanden ist

  • Erwachsene (Jedermann-Distanz) (Jg. 1900 - 2000)

25,00 Euro zzgl. 28,00 Euro Leihgebühr*, wenn kein eigener ChampionChip vorhanden ist

  • Staffeln

35,00 Euro zzgl. 28,00 Euro Leihgebühr*, wenn kein eigener ChampionChip vorhanden ist

* Die Leihgebühr enthält 25,00 Euro Kaution für den Chip, die bei Rückgabe des ChampionChips am Wettkampftag erstattet wird. Bei Nichtrückgabe des Chips geht dieser in das Eigentum des Starters über.

Die Zahlung erfolgt durch Abbuchung im Lastschriftverfahren. Die Abbuchung gilt als Meldebestätigung. Ohne Angabe einer gültigen Bankverbindung kann die Anmeldung nicht akzeptiert werden. Eventuelle Bankgebühren, die durch die Rückbuchung wegen Angabe einer falschen Bankverbindung oder fehlender Kontodeckung entstehen, werden dem Anmeldenden in Rechnung gestellt. Bei Anmeldungen aus dem Ausland erhält der Anmelder die Zahlungsaufforderung zur Überweisung per Email.

Eine Rückerstattung der Startgebühren kann nur bei Abmeldung bis 6 Wochen vor dem Wettkampf (15. Juli 2018) abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro erfolgen. Die Leihgebühr für den ChampionChip wird bei Nichtteilnahme in jedem Fall erstattet.

Die verbindlichen Startzeiten sowie die Ein- und Auscheckzeiten werden 14 Tage vor dem Wettkampf auf der Webseite des TV Goch veröffentlicht.

D. Zeitmessung

Es erfolgt eine Messung der Gesamtzeit sowie eine Erfassung der Einzelzeiten für die Teildisziplinen.

Die Zeitmessung und Auswertung erfolgt durch die Firma Mika Timing GmbH  unter Verwendung des ChampionChips. Jeder Teilnehmer bzw. jede Staffel benötigt einen ChampionChip.

Entweder verwendet der Teilnehmer seinen eigenen Chip (die Chip-Nummer muss in diesem Fall bei der Anmeldung angegeben werden) oder es wird ihm ein Leihchip für 28,00 Euro Leihgebühr zur Verfügung gestellt. Von den 28,00 Euro werden 25,00 Euro bei Rückgabe des Chips am Meldebüro erstattet. Wird der Chip nicht am Veranstaltungstag zurückgegeben, geht er in das Eigentum des Sportlers über und kann zukünftig für weitere Veranstaltungen mit ChampionChip-Zeitmessung verwendet werden.

Für Schüler und Jugendliche (ab Jahrgang 2001), die keinen eigenen ChampionChip verwenden, wird eine Leihgebühr von 1,00 Euro fällig. Der Chip wird in diesem Fall unmittelbar nach dem Zieldurchlauf eingesammelt. Bei Verlust dieses Chips werden 10,00 Euro Gebühr fällig.

Der ChampionChip ist am Fußgelenk zu befestigen und muss während des gesamten Rennens getragen werden. Bei Staffeln dient der ChampionChip als "Staffelstab" und wird nach Absolvieren der jeweiligen Teildisziplin an den nächsten Teilnehmer weitergegeben. Der nächste Teilnehmer darf seine Disziplin erst dann in Angriff nehmen, wenn der Chip ordnungsgemäß an seinem Fußgelenk befestigt ist.

E. Teilnahmebedingungen 

Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Bundesligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung) sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Diese können beim Veranstalter und am Wettkampftag bei der Startnummernausgabe eingesehen werden. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an. Diese Regelungen dienen der einheitlichen und chancengleichen Ausübung der Sportart und sind gerichtlich nicht anfechtbar. Ihre Einhaltung und Anerkennung ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung. Jeder Teilnehmer ist für die technischen Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich und hat darauf zu achten, dass sie den Regeln entspricht.

Der Teilnehmer erlaubt mit der Anmeldung, dass sein Name und sein Bild sowie Film- und Videoaufnahmen gratis und uneingeschränkt verwendet werden dürfen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Wettkampf steht.

Alle Rennen sind entsprechend den unter B. aufgeführten Altersklassen für Jedermann offen, sofern keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Für die Ausrüstung gelten grundsätzlich die Bestimmungen der DTU-Sportordnung. Zudem müssen die unter dem Punkt Athletenerklärung und Wettkampfordnung aufgeführten Bedingungen der Teilnahme bei der Anmeldung akzeptiert werden.

Es besteht Helmpflicht! Auf der gesamten Radstrecke ist ein radsportspezifischer Helm gemäß DTU-Sportordnung zu tragen.

Generell ist die StVO einzuhalten und den Anweisungen der Polizei und der Ordnungskräfte Folge zu leisten.

Es gilt ein Windschattenfahrverbot gemäß Sportordnung der DTU, d. h. es ist eine Windschattenbox von 3 x 12 m (gemessen von der Vorderkante des Vorderrades des Vordermannes bis zu Vorderkante des Vorderrades des nachfolgenden Teilnehmers) einzuhalten. Ausnahmen hiervon (bei den Rennen des DTU Triathlon-Jugendcups) gelten nur, wenn sie vor dem Wettkampf ausdrücklich bekannt gegeben werden.

Es gilt eine Übersetzungsbeschränkung im Jugendbereich, die von den Wettkampfrichtern kontrolliert wird. Das heißt, dass die maximal mit einer Pedalumdrehung zurückgelegte Strecke folgende Werte nicht überschreiten darf:

  • Jahrgänge 2005 bis 2010: 5,66 m
  • Jahrgänge 2003 bis 2004: 6,10 m
  • Jahrgänge 2001 bis 2002: 7,01 m

F. Auszeichnungen

  • Jeder Teilnehmer und jede Staffel erhält eine Urkundemit Platz- und Zeitangabe.
  • Die Teilnehmer der Alterklassen SchülerInnen B und SchülerInnen C erhalten eine Finishermedaille.
  • Die ersten Drei der Altersklassen SchülerInnen C bis Jugend A (Schnupperdistanz und Volksdistanz) sowie des Gesamteinlaufs im Volkstriathlon erhalten einen 
  • Die ersten drei Staffeln jeder Klasse (Männer, Frauen und Mixed) erhalten jeweils einen Warengutschein über 90 € - 60 € - 30 €.
  • Die ersten Drei der Altersklassen Hauptklasse (M/W), M/W40, M/W50 und M/W60 über die Jedermann-Distanz erhalten Sachpreise.

G. Anmeldung

Anmeldungen können nur über das Online-Anmeldeformular auf der Seite des TV Goch (www.tvgoch.de) vorgenommen werden.

Für Teilnehmer unter 18 Jahren muss die Teilnahmeerlaubnis von einem Erziehungsberechtigten entweder am Veranstaltungstag vor Ort unterschrieben werden oder die Teilnahmeerlaubnis wird ausgefüllt und unterschrieben dem teilnehmenden Kind oder Jugendlichen mitgegeben.

Die Meldung für den DTU Triathlon-Jugendcup erfolgt nur über den jeweiligen Landesverband. Jugendliche, die hier nicht gemeldet werden können, können sich entweder für die Schnupperdistanz oder als A-Jugendliche für die Volksdistanz über unser Anmeldeformular anmelden.

Meldeschluss ist der 14.08.2018, wenn nicht schon vorher die maximale Teilnehmerzahl erreicht worden ist.

H. Haftungsfreistellung und Haftungsbegrenzung

Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Unwetter/Gewitter oder anderen unvorhersehbaren Gründen den Wettkampf zu unterbrechen oder abzubrechen. Für diese Fälle gibt es auch keine Startgeldrückerstattung. Der Teilnehmer verzichtet mit seiner Anmeldung und seiner Unterschrift, auf jegliche Regressansprüche. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Sportordnung der Deutschen Triathlon Union (www.dtu-info.de) und die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung an. Die Teilnahme erfolgt ausdrücklich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Unfällen, Diebstahl oder sonstigen Schadensfällen. Der Veranstalter sowie dessen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

I. Organisatorisches

Wir weisen aus gegebenem Anlass darauf hin, dass auf dem Gelände des Freizeitbades GochNess das Mitführen von Hunden nicht gestattet ist.

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