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In Ergänzung des § 6 der Satzung gibt sich der Turnverein Goch 1883 e. V. vertreten durch den Vorstand die folgende Beitragsordnung:
Beitragsordnung
§ 1 Grundsätze
1. Grundsätzlich sollen die Beiträge für den Turnverein Goch so erhoben werden, dass sie ausreichen, die durch den Übungsbetrieb entstehenden Kosten einer Abteilung abzudecken. Zu diesen Kosten zählen insbesondere die Mieten für Sportstätten, die Honorare für Übungsleiter und die Kosten des Übungs- und Wettkampfbetriebes.
2. Abweichungen von diesem Grundsatz sind für einzelne Abteilungen möglich, wenn der Vorstand diese beschließt.
3. Grundlage für die Beitragserhebung ist die Abteilungszugehörigkeit des Mitglieds. Nimmt ein Mitglied am Übungsbetrieb mehrerer Abteilungen teil, so wird der Beitrag für die erste Abteilung zuzüglich eines Zuschlags gemäß § 2 Absatz 4 erhoben.
4. Für Familien wird ein pauschaler Familienbeitrag gemäß § 2 Absatz 3 erhoben. Als Familien gelten Eltern mit ihren minderjährigen Kindern. Für volljährige Kinder ist der für die jeweilige Abteilung gültige Beitragssatz für Erwachsene gemäß § 2 Absatz 1 zu entrichten.
5. Die Beiträge sind quartalsmäßig im voraus zu entrichten. Die Zahlung erfolgt bargeldlos mittels Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren. Der Einzug erfolgt zu Beginn der Monate Januar, April, Juli und Oktober.
§ 2 Beiträge und Aufnahmegebühren
1. Für die Abteilungen des TV Goch werden die folgenden Monatsbeiträge erhoben:
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0 bis 13 Jahre
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14 – 17 Jahre
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ab 18 Jahre
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| Basketball
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7,00 €
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7,00 €
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10,00 €
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| Damenturnen
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4,50 €
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6,00 €
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| Fit mit 50
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- - - - -
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- - - - -
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6,00 €
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| Hallenfußball
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4,50 €
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4,50 €
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6,00 €
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| Herz-Kreislauf-Prävention
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- - - - -
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8,50 €
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| Herzsport
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- - - - -
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8,50 €
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| Diabetessport
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- - - - -
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- - - - -
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8,50 €
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Rücken-Fit
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- - - - -
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- - - - -
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8,50 €
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| Kinderturnen
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4,50 €
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4,50 €
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6,00 €
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| Leichtathletik
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4,50 €
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4,50 €
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6,00 €
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| Nordic Walking
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4,50 €
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4,50 €
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6,00 €
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| Schwimmen
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5,50 €
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5,50 €
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7,50 €
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| Triathlon
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5,50 €
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5,50 €
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7,50 €
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| Volleyball
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4,50 €
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4,50 €
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6,00 €
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| Wassergymnastik
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4,50 €
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6,00 €
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2. Für die Abteilung Eltern-Kind-Turnen beträgt der Monatsbeitrag für ein Elternteil und ein Kind zusammen 8,00 €. Bei Teilnahme beider Elternteile und/oder mehrerer Kinder wird der Familienbeitrag gemäß § 2 Absatz 3 fällig.
3. Der Familienbeitrag beträgt unabhängig von der Abteilungszugehörigkeit 12,00 € monatlich.
4. Für die Teilnahme am Übungsbetrieb von zwei Abteilungen wird grundsätzlich der Beitrag der Abteilung mit dem höheren Beitrag fällig.
5. Die Aufnahmegebühr beträgt für alle Abteilungen mit Ausnahme der Abteilung Anfängerschwimmen einen Monatsbeitrag.
6. Die Aufnahmegebühr für die Abteilung Anfängerschwimmen beträgt 65,00 €.
§ 3 In-Kraft-Treten
Diese Beitragsordnung tritt am 01.04.2001 in Kraft.
TV Goch 1883 e. V.
Der Vorstand
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